Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit
Der Gesetzentwurf soll die Handlungs- und Kooperationsfähigkeit der Hochschulen verbessern und Verantwortlichkeiten präzisieren. Zudem wird die Verantwortung der Hochschulen für eine nachhaltige Entwicklung festgeschrieben.
Abgeschlossen
Justiz
Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
Der Gesetzentwurf dient der Sicherung des Vertrauens der Verfahrensbeteiligten und der Allgemeinheit in die strikte Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz und der Vermeidung jedes Anscheins einer Voreingenommenheit.
Abgeschlossen
Justiz
Umstrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke Freiburg und Lörrach
Mit dem Gesetz beabsichtigt die Landesregierung, die beiden Arbeitsgerichtsbezirke Freiburg und Lörrach neu zu strukturieren, um die Leistungsfähigkeit der beiden Arbeitsgerichte zu optimieren und hierdurch die Akzeptanz der Justiz in der Bevölkerung zu gewährleisten.
Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Anerkennung von Gütestellen soll eine hohe Qualität der außergerichtlichen Streitbeilegung sicherstellen.
Abgeschlossen
Justiz
Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte
Die Gesetzesänderung soll die Höchstaltersgrenze von 45 Jahren für die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte abschaffen. Außerdem soll das Versorgungswerk Ausnahmen von der Pflichtmitgliedschaft in seiner Satzung vorsehen können.
Der Gesetzentwurf regelt im Wesentlichen datenschutzrechtliche Fragen im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und des Justizvollzugs. Er basiert auf dem neuen EU-Datenschutzrecht.
Mit dem Änderungsgesetz soll das Wahlverfahren zur Wahl der Stufenvertretungen im richterlichen und staatsanwaltlichen Bereich vereinfacht und der mit der Wahl einhergehende Verwaltungsaufwand vermindert werden.
Das Land Baden-Württemberg ist sich seiner Verantwortung als Bäderland Nummer eins bewusst. Ziel des im Jahre 1972 erlassenen Gesetzes über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten war es, die bestehende langjährige Tradition des Bäderwesens in Baden-Württemberg zu manifestieren.
Richter- und Staatsanwaltsgesetz / Personalvertretungsgesetz
Der Gesetzentwurf dient dazu, Teilnahmen bestimmter Personenkreise an Sitzungen mittels Telefon- und Videokonferenzen zu ermöglichen, gerade unter besonderen Umständen wie beispielsweise der Corona-Pandemie. Außerdem sollen den schriftlichen auch die elektronischen Umlaufverfahren gleichgestellt werden.
Der Gesetzentwurf enthält punktuelle Änderungen im Bereich der richterlichen Fortbildung, der Juristenausbildung, der Justizverwaltung und -organisation sowie im Landesjustizkostenrecht.
Newsletter: Immer auf dem neuesten Stand
Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies.