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Bundeswehr

Haltung und Informationen der Kommunen

: Hinweis

Der Standort für ein Absetzgelände in Haiterbach wird vorerst nicht weiter verfolgt. Die Informationen auf dieser Seite sind veraltet.

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Wunsch nach einer Bürgerversammlung?

Auch im weiteren Verfahren ist eine umfassende Beteiligung und Information der Bevölkerung vorgesehen. Die Städte Haiterbach und Nagold werden gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg die Bürgerinnen und Bürger bei Vorliegen substantiell neuer Erkenntnisse zum Projekt und Verfahrensstand im Rahmen von Einwohnerversammlungen oder anderen Veranstaltungsformaten informieren.

Wer gründet den angekündigten Lenkungsausschuss?

Oberbürgermeister und Bürgermeister werden in Abstimmung mit den jeweiligen Gemeinderäten ein solches gemeinsames Gremium einrichten, sofern der Bedarf einer engeren und regelmäßigen politischen Abstimmung besteht.

Welche Interessen verfolgt Nagold?

Die Stadt Nagold ist daran interessiert, dass das KSK in Calw stationiert bleiben kann und die Voraussetzungen dafür auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen geschaffen werden können. Deshalb begleitet die Stadt Nagold das laufende Verfahren für das Absetzgelände sachlich und konstruktiv.

Zur Haltung der Vertreter der Stadt Haiterbach

Die Haltung der Vertreter der Stadt Haiterbach geht aus folgenden Protokollen der Gemeinderatssitzungen vom 28. Juni 2017 und 19. Juli 2017 hervor.

Protokollauszug von der Gemeinderatssitzung am 28.06.2017 (PDF)

Protokollauszug von der Gemeinderatssitzung am 19.07.2017 (PDF)

Der Gemeinderat der Stadt Haiterbach hat am 28. Juni 2017 beschlossen, einen Bürgerentscheid zum Absetzgelände der Bundeswehr durchzuführen. Dieser hat am 24. September 2017 stattgefunden.

Welche Konsequenz hat der Bürgerentscheid in Haiterbach?

Die Fragestellung des Bürgerentscheids lautete: 

„Sind Sie dafür, dass die Stadt Haiterbach alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, um zu erreichen, dass das geplante KSK-Übungsgelände mit Flugplatz beim Dürrenhardter Hof nicht realisiert wird?“

Bei einer Beteiligung von über 70 Prozent haben 1.871 Bürgerinnen und Bürger mit Ja gestimmt (=61 Prozent). 1.195 Stimmen (=39 Prozent) fielen auf Nein.

Der Bürgerentscheid klärt, wie die Stadt zu dem Projekt stehen muss. Die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld des Bürgerentscheids für den Fall einer Mehrheit mit Ja folgendes auf ihrer Webseite festgehalten:

„Die Organe der Stadt Haiterbach (Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung) sind dann drei Jahre lang an das Ergebnis gebunden. Diese Entscheidung hätte insbesondere zur Folge, dass Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren zwingend negativ ausfallen müssen und die Stadt keine Grundstücke im Gebiet veräußern darf. Grundsätzlich beinhaltet dieses Votum auch, dass die Stadt gegen eventuell zu erteilende Genehmigungen für das Absetzgelände Rechtsmittel (Widerspruch und Klage) ergreift. Selbst wenn sich eine Genehmigung abzeichnet, darf die Stadt keine Verhandlungen über Kompensationsmöglichkeiten aufnehmen. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.“

Als Konsequenz aus dem Bürgerentscheid muss die Stadt Haiterbach im weiteren Verfahren zwingend eine ablehnende Stellungnahme abgeben. Die ablehnende Haltung der Stadt Haiterbach hat alleine aber keine unmittelbare Auswirkung auf das luftverkehrsrechtliche Verfahren des Bundes. Ob diese Entscheidung per Bürgerentscheid oder per Gemeinderatsbeschluss gefällt wurde, spielt hierbei keine Rolle. Die Darstellung der lokalen Bürgerinitiative, dass das Projekt nach dem Bürgerentscheide „de facto gestorben“ sei, ist nicht korrekt, da der Entscheid rechtlich keine Wirkung auf das nun anstehende Genehmigungsverfahren hat. Für das luftverkehrsrechtliche Verfahren müssen rechtlich relevante Belange, zum Beispiel zu Beeinträchtigungen des Naturschutzes oder zur Lärmentwicklung, vorgebracht werden.

In Zusammenhang mit dem weiteren Verfahren ist auch wichtig, dass Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie nicht verwechselt werden dürfen. Die vom Haiterbacher Gemeinderat zur Abstimmung vorgesehene Fragestellung bezieht sich auf das „Ob“ des Projekts und die Haltung der Stadt dazu. Diese Entscheidung über das Projekt liegt aber beim Bund. Das Votum wird zur Kenntnis genommen, aber Bundesbehörden entscheiden im Rahmen eines gesetzlich vorgegebenen Verfahrens. Die vom Land vorangetriebene Bürgerbeteiligung und -information dagegen dreht sich um das „Wie“ des Projekts. Sie sucht nach Planungsspielräumen, nach Verbesserungen des Projekts im Sinne der Menschen vor Ort. Deshalb beteiligt die Landesregierung so früh als möglich und selbstverständlich auch im Vorfeld des Bürgerentscheids. Die Bürgerbeteiligung geht auch nach dem Bürgerentscheid weiter. Dies hat die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung dem Bürgermeister von Haiterbach, Andreas Hölzlberger, in einem Scheiben vom 26. Oktober 2017 mitgeteilt.

Weiterführende Links

Schreiben der Staatsrätin an Bürgermeister A. Hölzlberger vom 26. Oktober 2017

Presseartikel

„Ministerium hält an Haiterbach fest“, Schwarzwälder Bote vom 6. Oktober 2017

„KSK: BI: ‚Absetzgelände de facto vom Tisch‘“, Schwarzwälder Bote vom 28. September 2017

„KSK: Land möchte Begleitgruppe gründen“, Schwarzwälder Bote vom 26. September 2017

„Bürgerentscheid: Nein zu KSK-Absetzgelände“, Schwarzwälder Bote vom 25. September 2017

„Spannung vor dem Bürgerentscheid“, Schwarzwälder Bote vom 22. September 2017